Die Außenhandelsstatistik ist eine vom Gesetzgeber angeordnete Erhebung, die der Auskunftspflicht unterliegt. Anhand der Meldungen über die Ein- und Ausfuhren von Waren aus beziehungsweise in die einzelnen Länder erstellt das Statistische Bundesamt jeden Monat Außenhandelsstatistiken.
Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, das heißt alle körperlich ein- und ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen. Das betrifft auch den Handel mit Waren, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung ein- beziehungsweise ausgeführt werden.
Die Erfassung der Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen erfolgt im Grundsatz entweder klassisch über die Zollverwaltung (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung (Intrahandel). Meldepflichtig sind im Intrahandel alle Unternehmen, deren Warenversendungen beziehungsweise -eingänge die Meldeschwelle (derzeit 400 000 Euro im Jahr) überschreiten.